{"id":20266,"date":"2023-01-22T14:36:34","date_gmt":"2023-01-22T13:36:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.home.dbrsp.de\/?page_id=20266"},"modified":"2023-01-22T14:48:27","modified_gmt":"2023-01-22T13:48:27","slug":"edv-benutzerordnung-lehrkraefte","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.home.dbrsp.de\/index.php\/edv-benutzerordnung-lehrkraefte\/","title":{"rendered":"EDV-Benutzerordnung &#8211; Lehrkr\u00e4fte"},"content":{"rendered":"\n\t\t<div id=\"fws_6a121c129e1f3\"  data-column-margin=\"default\" data-midnight=\"dark\"  class=\"wpb_row vc_row-fluid vc_row\"  style=\"padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; \"><div class=\"row-bg-wrap\" data-bg-animation=\"none\" data-bg-animation-delay=\"\" data-bg-overlay=\"false\"><div class=\"inner-wrap row-bg-layer\" ><div class=\"row-bg viewport-desktop\"  style=\"\"><\/div><\/div><\/div><div class=\"row_col_wrap_12 col span_12 dark left\">\n\t<div  class=\"vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone \"  data-padding-pos=\"all\" data-has-bg-color=\"false\" data-bg-color=\"\" data-bg-opacity=\"1\" data-animation=\"\" data-delay=\"0\" >\n\t\t<div class=\"vc_column-inner\" >\n\t\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t\t<div class=\"nectar-split-heading  font_size_phone_35px \" data-align=\"default\" data-m-align=\"inherit\" data-text-effect=\"default\" data-animation-type=\"line-reveal-by-space\" data-animation-delay=\"0\" data-animation-offset=\"\" data-m-rm-animation=\"\" data-stagger=\"\" data-custom-font-size=\"false\" ><h1 >EDV-Benutzerordnung - Lehrkr\u00e4fte<\/h1><\/div><a class=\"nectar-button large see-through-2  has-icon\"  role=\"button\" style=\"\" target=\"_blank\" href=\"https:\/\/www.home.dbrsp.de\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/Erklaerung-zur-Nutzerverordnung-Lehrkraefte.pdf\" data-color-override=\"false\" data-hover-color-override=\"false\" data-hover-text-color-override=\"#ffffff\"><span>Download - EDV-Nutzungsordnung<\/span><i  class=\"icon-button-arrow\"><\/i><\/a>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \" >\n\t<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.6px\">A. Allgemeines<\/h2>\n<p>Die Dominik Brunner Realschule Poing gibt sich f\u00fcr die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit Internetzugang die folgende Nutzungsordnung. Diese Nutzungsordnung gilt f\u00fcr die Nutzung von Computern und des Internets durch Lehrkr\u00e4fte im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit, au\u00dferhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen\u00a0Zwecken sowie zu privaten Zwecken.\u00a0Unter \u201eComputer\u201c ist im Folgenden jedes Eingabe- und Ausgabeger\u00e4t zur Datenverarbeitung gemeint.\u00a0Auf eine rechnergest\u00fctzte Schulverwaltung findet die Nutzungsordnung keine Anwendung.\u00a0Teil B der Nutzungsordnung gilt f\u00fcr jede Computer- und Internetnutzung im Unterricht und au\u00dferhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken, Teil C erg\u00e4nzt Teil B in Bezug auf die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken und mit privaten Ger\u00e4ten. Unter \u201eSystembetreuer\u201c sind alle Mitglieder unseres Systembetreuer-Teams zu verstehen. Der Terminus schlie\u00dft immer auch die weibliche Form mit ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wichtiges zur Nutzung privater Ger\u00e4te<\/strong><\/p>\n<p>Das Mitbringen und Nutzen privater Computer \/ Tablets ist nach vorheriger Genehmigung durch die Schule m\u00f6glich aber grunds\u00e4tzlich im Sinne einer erfolgreichen Teilhabe am Unterricht nicht notwendig. Alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler k\u00f6nnen auch ohne das Mitbringen\u00a0 privater Computer vollwertig am Unterrichtsgeschehen teilnehmen.<\/p>\n<p>Das Mitbringen und Nutzen eigener Computer \/ Tablets geschieht\u00a0 auf eigenes Risiko. Weder die Schule, noch der Landkreis als Sachaufwandstr\u00e4ger k\u00f6nnen die Kosten f\u00fcr etwaige Nutzungs-\/Sch\u00e4den oder sonstiger Sch\u00e4den an den Ger\u00e4ten \u00fcbernehmen, auch dann nicht, wenn diese unabsichtlich oder durch Dritte verursacht wurden.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.6px\">B. Regeln f\u00fcr jede Nutzung<\/h2>\n<p>1. Schutz der Ger\u00e4te<\/p>\n<p>Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den vorgegebenen\u00a0Instruktionen zu erfolgen. St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den sind sofort dem\u00a0Systembetreuer zu melden. Wer schuldhaft Sch\u00e4den verursacht, hat diese zu ersetzen. Elektronische Ger\u00e4te sind durch Schmutz und Fl\u00fcssigkeiten besonders gef\u00e4hrdet; deshalb sind w\u00e4hrend der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.<\/p>\n<p>2. Anmeldung an den Computerns<\/p>\n<p>Zur Nutzung der Computer ist eine individuelle Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort erforderlich.\u00a0Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Lehrkraft am PC bzw. beim benutzten Dienst abzumelden. F\u00fcr Handlungen im Rahmen der schulischen Internetnutzung ist die jeweilige Lehrkraft verantwortlich. Das Passwort muss vertraulich behandelt werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer vermutet, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist verpflichtet, dieses zu \u00e4ndern.\u00a0Die Anmeldung von privaten Ger\u00e4ten im WLAN der Schule erfolgt mittels zeitlich beschr\u00e4nktem Ticket. Der Ticket-Code kann jeweils nur einmal und f\u00fcr ein Ger\u00e4t verwendet werden und wird dem Nutzer eindeutig zugeordnet. Lehrkr\u00e4fte k\u00f6nnen Tickets f\u00fcr mehrere Ger\u00e4te bei der Systembetreuung formlos beantragen. Voraussetzung f\u00fcr die Vergabe eines Tickets ist die Anerkennung dieser Nutzungsverordnung.<\/p>\n<p>3. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation<\/p>\n<p>Ver\u00e4nderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grunds\u00e4tzlich untersagt. Dies gilt nicht, wenn Ver\u00e4nderungen auf Anordnung des\u00a0Systembetreuers durchgef\u00fchrt werden oder wenn tempor\u00e4re Ver\u00e4nderungen im\u00a0Rahmen des Unterrichts explizit vorgesehen sind. Fremdger\u00e4te (beispielsweise Peripherieger\u00e4te wie externe Datenspeicher oder pers\u00f6nliche Notebooks) d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich nur mit Zustimmung des Systembetreuers an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unn\u00f6tiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden gro\u00dfer Dateien (etwa Filme) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt gr\u00f6\u00dfere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p>4. Verbotene Nutzungen<\/p>\n<p>Die gesetzlichen Bestimmungen \u2013 insbesondere des Strafrechts, des\u00a0Urheberrechts und des Jugendschutzrechts \u2013 sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schlie\u00dfen. Verboten ist beispielsweise auch die Nutzung von Online-Tauschb\u00f6rsen.<\/p>\n<p>5. Protokollierung des Datenverkehrs<\/p>\n<p>Die Schule ist berechtigt, den Datenverkehr w\u00e4hrend der Internetnutzung im Unterricht und au\u00dferhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, sp\u00e4testens jedoch nach einem halben Jahr gel\u00f6scht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begr\u00fcnden. Der Schulleiter oder von ihm beauftragte Personen werden von ihren Einsichtsrechten nur stichprobenartig oder im Einzelfall in F\u00e4llen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen.<\/p>\n<p>6. Nutzung von Informationen aus dem Internet<\/p>\n<p>Die Nutzung des Internets im Unterricht und au\u00dferhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken ist zul\u00e4ssig. Als schulisch ist ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Ber\u00fccksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zul\u00e4ssig. Die Schule ist nicht f\u00fcr den Inhalt der \u00fcber ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule d\u00fcrfen weder Vertragsverh\u00e4ltnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Beim Herunterladen wie bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.<\/p>\n<p>7. Verbreiten von Informationen im Internet<\/p>\n<p>Werden Informationen im bzw. \u00fcber das Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Ver\u00f6ffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. F\u00fcr fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So d\u00fcrfen beispielsweise digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung des Rechteinhabers auf eigenen Internetseiten verwandt oder \u00fcber das Internet verbreitet werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es w\u00fcnscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten.<\/p>\n<p>Daten von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern sowie Erziehungsberechtigten d\u00fcrfen auf der Internetseite der Schule nur ver\u00f6ffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Bei Minderj\u00e4hrigen bis zur Vollendung des 14.\u00a0Lebensjahres ist dabei die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei Minderj\u00e4hrigen ab der Vollendung des 14. Lebensjahres deren Einwilligung und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Einwilligung kann widerrufen werden. In diesem Fall sind die Daten zu l\u00f6schen. F\u00fcr den Widerruf der Einwilligung muss kein Grund angegeben werden.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Ver\u00f6ffentlichung von Daten von Lehrkr\u00e4ften oder der Schulleitung auf der Internetseite der Schule gilt Folgendes:<\/p>\n<p>Von der Schulleitung oder von Lehrkr\u00e4ften, die an der Schule eine\u00a0<em>Funktion mit\u00a0<\/em><em>Au\u00dfenwirkung\u00a0<\/em>wahrnehmen, d\u00fcrfen ohne deren Einwilligung lediglich der Name, Namensbestandteile, Vorname(n), Funktion, Amtsbezeichnung, Lehrbef\u00e4higung, dienstliche Anschrift, dienstliche Telefonnummer und die dienstliche E-Mail-Adresse angegeben werden. Andere Daten dieser Personen (wie etwa Fotos, Sprechzeiten), d\u00fcrfen nur ver\u00f6ffentlicht werden, wenn die Betroffenen in die Ver\u00f6ffentlichung auf den Internetseiten der Schule wirksam eingewilligt haben.<\/p>\n<p>Daten von Lehrkr\u00e4ften (beispielsweise Sprechzeiten), die an der Schule\u00a0<em>keine Funktion mit Au\u00dfenwirkung<\/em>\u00a0wahrnehmen, d\u00fcrfen auf den Internetseiten der Schule nur ver\u00f6ffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Die Einwilligung kann widerrufen werden. In diesem Fall sind die Daten zu l\u00f6schen. F\u00fcr den Widerruf der Einwilligung muss kein Grund angegeben werden.<\/p>\n<p>Vertretungspl\u00e4ne d\u00fcrfen ohne schriftliche Zustimmung aller betroffenen Lehrkr\u00e4fte nicht auf den Internetseiten der Schule ver\u00f6ffentlicht werden. Da die Zustimmung in jedem Einzelfall eingeholt werden m\u00fcsste und dies in der Praxis kaum realisierbar ist, ist aus Datenschutzgr\u00fcnden auf eine Ver\u00f6ffentlichung der Vertretungspl\u00e4ne auf der Internetseite der Schule zu verzichten. Indem lediglich der ge\u00e4nderte Zeitpunkt des\u00a0Unterrichtsbeginns bzw. des Unterrichtsendes bzw. die \u00c4nderung des\u00a0Unterrichtsfachs im Internet mitgeteilt wird, kann eine ausreichende Information auch in nicht-personenbezogener Weise erfolgen. In diesem Fall ist keine Zustimmung der betroffenen Lehrkr\u00e4fte notwendig.<\/p>\n<p>Wegen der besonderen \u00d6ffentlichkeitswirksamkeit des Internets sind die Betroffenen in jedem Fall \u2013 auch beim Vorliegen einer Einwilligung \u2013 vor der Ver\u00f6ffentlichung in geeigneter Weise zu informieren.<\/p>\n<p>8. Verbreitung von Informationen in einem passwortgesch\u00fctzten Bereich der Internetseite der Schule (BLOG)<\/p>\n<p>Bei der Ver\u00f6ffentlichung in einem passwortgesch\u00fctzten Bereich der Internetseite der Schule (BLOG), auf den nur berechtigte Lehrkr\u00e4fte, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie Erziehungsberechtigte Zugriff haben, kann eine Einwilligung der Betroffenen nur insoweit entfallen, als das Einwilligungserfordernis gerade darauf beruht, dass die personenbezogenen Daten weltweit im Internet ver\u00f6ffentlicht werden und damit eine Daten\u00fcbermittlung an die Allgemeinheit vorliegt. Soweit hingegen personenbezogene Daten betroffen sind, deren Bekanntgabe \u2013 unabh\u00e4ngig von der Ver\u00f6ffentlichungsform \u2013 auch dann einer Einwilligung bedarf, wenn diese lediglich an Lehrkr\u00e4fte, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie Erziehungsberechtigte weitergegeben werden, wird eine Einwilligung der Betroffenen durch die Einrichtung eines passwortgesch\u00fctzten Bereichs auf der Internetseite nicht entbehrlich.<\/p>\n<p>Demgem\u00e4\u00df k\u00f6nnen z.B. Sprechstundenlisten und Vertretungspl\u00e4ne auch ohne schriftliche Einwilligung der Betroffenen in einen nur Lehrkr\u00e4ften, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern sowie Erziehungsberechtigten zug\u00e4nglichen, gesch\u00fctzten Bereich der Internetseite der Schule eingestellt werden. Denn nur die weltweite \u00dcbermittlung dieser Daten an die Allgemeinheit w\u00e4re mit dem Datenschutz nicht vereinbar; hingegen ist die Bekanntgabe an Lehrkr\u00e4fte, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie Erziehungsberechtigte der jeweiligen Schule \u2013 wie bei herk\u00f6mmlichen, papiergebundenen Sprechstundenlisten und Vertretungspl\u00e4nen \u2013 gem\u00e4\u00df Art. 85 Abs. 1 Satz 1 BayEUG datenschutzrechtlich m\u00f6glich. Bei\u00a0Elternbriefen und sonstigen klassen- und fachbezogenen Informationen kommt es auf den Inhalt an. Enthalten diese personenbezogene Daten, deren\u00a0Bekanntgabe an Lehrkr\u00e4fte, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie\u00a0Erziehungsberechtigte nur mit Einwilligung der Betroffenen m\u00f6glich ist, ist auch bei einer Ver\u00f6ffentlichung in einem passwortgesch\u00fctzten Bereich der\u00a0Internetseite der Schule eine Einwilligung erforderlich. Zu den Anforderungen an\u00a0eine wirksame Einwilligung wird auf die vorstehenden Ausf\u00fchrungen unter Nr. B 7 verwiesen.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.6px\">C. Erg\u00e4nzende Regeln f\u00fcr die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken\/ mit privaten Ger\u00e4ten<\/h2>\n<p>1. Nutzungsberechtigung<br \/>\nIn der Nutzungsordnung kann ein Recht zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken gew\u00e4hrt werden. Die Entscheidung hier\u00fcber trifft die Schulleitung. Wenn ein solches Nutzungsrecht geschaffen wird, sind alle Nutzer \u00fcber die einschl\u00e4gigen Bestimmungen der Nutzungsordnung zu unterrichten. Die Lehrkr\u00e4fte versichern durch ihre Unterschrift (hierzu \u201eErkl\u00e4rung\u201c \u2013 Anlage -), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung f\u00fcr die Erteilung eines WLAN-Codes.<br \/>\n2. Protokollierung des Datenverkehrs<br \/>\nBei der Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken ist eine inhaltliche Kontrolle und Protokollierung der Internetaktivit\u00e4ten durch die Schule ohne vorherige Einwilligung der Lehrkraft unzul\u00e4ssig, da die Schule in diesem Fall als Anbieter einer Dienstleistung nach dem<br \/>\nTelekommunikationsgesetz (TKG) anzusehen ist und die anfallenden Nutzungsdaten (beispielsweise Webseitenaufruf) nur zu Abrechnungszwecken verwenden, aber nicht inhaltlich pr\u00fcfen darf (hierzu \u00a7 88 Abs. 3 TKG). Nur nach vorheriger Einwilligung der Lehrkraft k\u00f6nnen die Internetaktivit\u00e4ten inhaltlich kontrolliert und protokolliert werden. Daher ist die vorherige Einwilligung der Lehrkraft Voraussetzung f\u00fcr eine Zulassung zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken und mit privaten Ger\u00e4ten.<br \/>\nDie Lehrkraft kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Falle des Widerrufs ist die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken und mit privaten Ger\u00e4ten nicht mehr gestattet. Vergebene Tickets werden in diesem Fall gesperrt.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.6px\">D. Zust\u00e4ndigkeiten<\/h2>\n<p>Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils g\u00fcltigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, k\u00f6nnen strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung k\u00f6nnen neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Ma\u00dfnahmen zur Folge haben.<\/p>\n<p>1. Verantwortlichkeit der Schulleitung<br \/>\nDie Schulleitung ist daf\u00fcr verantwortlich, eine Nutzungsordnung entsprechend dem in der jeweiligen Schulordnung vorgesehenen Verfahren aufzustellen. Sie hat den Systembetreuer, den Webmaster, die Lehrkr\u00e4fte wie auch aufsichtf\u00fchrende Personen \u00fcber die Geltung der Nutzungsordnung zu informieren. Insbesondere hat sie daf\u00fcr zu sorgen, dass die Nutzungsordnung in den R\u00e4umen der Schule, in denen eine Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets m\u00f6glich ist, angebracht wird. Folgerichtig ist die Nutzungsordnung auch an dem Ort, an dem Bekanntmachungen der Schule \u00fcblicherweise erfolgen, anzubringen. Die Schulleitung hat die Einhaltung der Nutzungsordnung stichprobenartig zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Schulleitung ist ferner daf\u00fcr verantwortlich, dass bei einer Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets im Unterricht und au\u00dferhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken eine ausreichende Aufsicht sichergestellt ist. Sie hat diesbez\u00fcgliche organisatorische Ma\u00dfnahmen zu treffen.<br \/>\nDes weiteren ist die Schulleitung daf\u00fcr verantwortlich, \u00fcber den Einsatz technischer Vorkehrungen zu entscheiden.<br \/>\nDie Schulleitung tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die Schulhomepage.<br \/>\n2. Verantwortlichkeit des Systembetreuers<\/p>\n<p>Der Systembetreuer hat in Abstimmung mit dem Lehrerkollegium, der<br \/>\nSchulleitung und dem Sachaufwandstr\u00e4ger \u00fcber die Gestaltung und Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur zu entscheiden und regelt dazu die Details und \u00fcberpr\u00fcft die Umsetzung:<\/p>\n<ul>\n<li>Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur (Zugang mit oder ohne individuelle<br \/>\nAuthentifizierung, klassenbezogener Zugang, platzbezogener Zugang),<\/li>\n<li>Nutzung pers\u00f6nlicher Notebooks und mobiler Ger\u00e4te und Datenspeicher<br \/>\n(beispielsweise USB-Sticks) im Schulnetz,<\/li>\n<li>Technische Vorkehrungen zur Absicherung des Internetzugangs (beispielsweise Firewallregeln, Webfilter, Protokollierung).<\/li>\n<\/ul>\n<p>3. Verantwortlichkeit des Webmasters<\/p>\n<p>Der Webmaster hat in Abstimmung mit dem Lehrerkollegium, der Schulleitung und gegebenenfalls weiteren Vertretern der Schulgemeinschaft \u00fcber die Gestaltung und den Inhalt des schulischen Webauftritts zu entscheiden. Er regelt dazu die Details und \u00fcberpr\u00fcft die Umsetzung. Zu seinen Aufgaben geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Auswahl eines geeigneten Webhosters in Abstimmung mit dem Sachaufwandstr\u00e4ger,<\/li>\n<li>Vergabe von Berechtigungen zur Ver\u00f6ffentlichung auf der schulischen Homepage,<\/li>\n<li>\u00dcberpr\u00fcfung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere bei der<br \/>\nVer\u00f6ffentlichung pers\u00f6nlicher Daten und Fotos,<\/li>\n<li>Regelm\u00e4\u00dfige \u00dcberpr\u00fcfung der Inhalte der schulischen Webseiten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>4. Verantwortlichkeit der Lehrkr\u00e4fte<br \/>\nDie Lehrkr\u00e4fte sind f\u00fcr die Beaufsichtigung der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler bei der Nutzung des Internets im Unterricht und au\u00dferhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken verantwortlich.<br \/>\nDie aufsichtf\u00fchrenden Personen haben auf die Einhaltung der<br \/>\nNutzungsordnungen durch die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler hinzuwirken.<br \/>\nVerantwortlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer<br \/>\nDie Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler haben das Internet verantwortungsbewusst zu nutzen. Sie d\u00fcrfen bei der Nutzung des Internets nicht gegen gesetzliche Vorschriften versto\u00dfen. Sie haben die Regelungen der Nutzungsordnung einzuhalten.<\/p>\n<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.6px\">E. Schlussvorschriften<\/h2>\n<p>Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils g\u00fcltigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die vom<br \/>\nSchulleiter dokumentiert wird. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, k\u00f6nnen strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung k\u00f6nnen neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung Disziplinarma\u00dfnahmen zur Folge haben.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n\n\t\t\t<\/div> \n\t\t<\/div>\n\t<\/div> \n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"EDV-Benutzerordnung - Lehrkr\u00e4fteDownload - EDV-Nutzungsordnung A. Allgemeines Die Dominik Brunner Realschule Poing gibt sich f\u00fcr die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit Internetzugang die folgende Nutzungsordnung. 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