Antrag auf Beurlaubung
- Anträge auf Beurlaubungen müssen so früh wie möglich, spätestens aber drei Tage vor dem beabsichtigten Termin via SchulApp gestellt werden (Anleitung siehe unten).
- Beurlaubungen während der Schulzeit (dazu zählt auch die Zeit in der Ganztagsschule, im Ergänzungs-/Förderunterricht oder in Wahlunterrichten) sind nur in sehr begründeten Einzelfällen möglich.
So leid es uns tut, der Geburtstag eine Schülerin/eines Schülers, der Besuch von Bekannten, das Lernen für eine Schulaufgabe usw. gehören nicht zu diesen Gründen. - Verwenden Sie zur Beantragung bitte ausschließlich die SchulApp.
- Sie können erst dann von einer Genehmigung durch die Schule ausgehen, wenn Ihnen diese durch ein grünes Plus in der SchulApp angezeigt wird.
Wichtige Hinweise zur grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit von Anträgen auf Beurlaubung:
Anleitung für eine Beurlaubung
- Wichtige ergänzende Hinweise zur Beurlaubung von der Teilnahme an offenen Ganztagsangeboten (KMS Nr. IV.8 – BO 5207 – 6a. 97 883 vom 27.10.2016)