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Wechsel in die Jahrgangsstufen 5-10

Informationen und Hilfestellungen zum Schulwechsel

Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jedem Kind einen individuellen Bildungsweg.

Im Laufe eines Schullebens können sich die Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, ihren oder seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen.

Am einfachsten gelingt ein Wechsel jedoch in den 5. und 6. Klassen, den sogenannten Gelenkklassen. Ab der 7. Klasse verändern sich die Anforderungen in den Schularten stetig und bringen dadurch Themengebiete mit sich, die mit anderem Schwerpunkt oder gar nicht in der unterschiedlichen Schulart behandelt werden. Ein Nachlernen ist hier unerlässlich, um an der Realschule gut Fuß fassen zu können.

Bitte beachten Sie: Da die Plätze für die Aufnahme in Jahrgangsstufe 6-9 begrenzt sind, bitten wir Sie bis Mai eine Voranmeldung bei uns abzugeben. 

5.-10. Klasse (Schulwechsel aus Mittelschule und Gymnasium)

Wechsel in die Jahrgangsstufe 5

Von der JGST 5 der Mittelschule:

Für die Realschule benötigt die Schülerin/der Schüler im Jahreszeugnis der JGST 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5.

Von der JGST 5 des Gymnasiums:

Übertritt uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Quelle Staatsministerium

Wechsel in die Jahrgangstufe 6

Von der JGST 5 der Mittelschule:

Für den Übertritt von der JGST 5 der Mittelschule in die JGST 6 der Realschule: Im Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit. Auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und mit Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.

 

Von der JGST 5 des Gymnasiums:

Bei Vorrückungserlaubnis in die JGST 6: Übertritt uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen: Entscheidung durch die aufnehmende Realschule zur Frage des Vorrückens oder Wiederholens.

 

Von der JGST 6 des Gymnasiums:

Übertritt uneingeschränkt möglich (Ausnahme: Wiederholungsverbot nach Art. 53 Abs. 3 BayEUG).

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Quelle Staatsministerium

Wechsel in die Jahrgangstufen 7-9

Von der Mittelschule:

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis) bis 2,0 und bestandene Probezeit: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern nach Beratung).

In allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.

 

Vom Gymnasium:

Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt uneingeschränkt möglich.

In allen anderen Fällen Beratung durch die aufnehmende Realschule.

 

Von der Wirtschaftsschule oder M-Klassen der Mittelschule:

Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt mit Probezeit möglich.

In allen anderen Fällen Beratung durch die aufnehmende Realschule.

 

Bitte beachten Sie:

Ab der 7. Klasse verändern sich die Anforderungen in den Schularten stetig und bringen dadurch Themengebiete mit sich, die mit anderem Schwerpunkt oder gar nicht in der unterschiedlichen Schulart behandelt werden. Der nachzulernende Stoff hängt vor allem von der Wahlpflichtfächergruppe ab. In jedem Fall ist jedoch ein Nachlernen unerlässlich, um an der Realschule gut Fuß fassen zu können. Vor allem in den höheren Jahrgangsstufen ist ein Wechsel aus dem Gymnasium oft nicht mehr anzuraten, da aufgrund des Nachlernens nicht die gewünschte Arbeitserleichterung für die Schülerinnen oder den Schüler erzielt werden kann.

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Quelle Staatsministerium

Wechsel in die Jahrgangstufe 10

Nur möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.
Die Aufnahmeprüfung entfällt bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Mittlerer-Reife-Klassen der Mittelschulen, wenn diesen die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt wurde oder deren Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 aufweist.

 

Ein Wechsel in die 10. Jahrgangsstufe ist in den meisten Fällen nicht mehr anzuraten.

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Quelle Staatsministerium

Informationen zum Übertritt von Gymnasium an die Realschule

Sollten Sie nähere Informationen zu den Wahlpflichtfächergruppen benötigen, dann finden Sie diese hier:

Wahlpflichtfächer

In dem folgenden Dokument finden Sie weitere Informationen, die bei einem Wechsel in den höheren Jahrgangsstufen, vom Gymnasium auf die Realschule zu beachten sind.

Download - Info Wechsel

Anmeldung für den Übertritt aus Mittelschule oder Gymnasium

Wenn Sie Ihr Kind an unserer Schule voranmelden möchten, kontaktieren Sie bitte vorab das Sekretariat von Montag, den 06.05.2024 bis Dienstag, den 07.05.2024 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:30 Uhr telefonisch unter 08121-25478913, per Mail an oder über unser Kontaktformular.

Im Anschluss übermitteln wir Ihnen das entsprechende Anmeldeblatt digital.

Leider können wir Ihnen keinen Platz an unserer Schule garantieren. Aus diesem Grund werden wir Sie im Laufe der ersten Sommerferienwoche telefonisch oder per E-Mail informieren, ob wir Ihnen einen Platz anbieten können oder nicht. Sollten Sie eine Zusage von uns erhalten, benötigen wir innerhalb der ersten Sommerferienwoche die restlichen Anmeldeunterlagen, die wir Ihnen dann per E-Mail zukommen lassen.

Schulwechselanfrage

Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, ein Schulwechsel an die Dominik-Brunner-Realschule könnte das Richtige für Ihr Kind sein, sind sich diesbezüglich aber noch unsicher, dann stehen Ihnen zwei Wege offen:

  • Ein Beratungsgespräch an der Schule Ihres Kindes mit der Beratungslehrkraft vor Ort. Diese kann eine individuelle Einschätzung zu Ihrem Kind abgeben, da dieser der Kontakt zu den unterrichtenden Lehrkräften und der derzeitige Notenstand vorliegt.
  • Ein Beratungsgespräch an der Dominik Brunner Realschule. Frau Lauterbach gibt Ihnen gerne Auskunft über das Prozedere eines Schulwechsels, die verschiedenen Aufnahmemöglichkeiten, die Wahlpflichtfächergruppen an der Realschule oder den nachzulernenden Stoff bei einem Wechsel. Füllen Sie das Kontaktformular aus, Sie erhalten zeitnah einen Rückruf.