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Lösungswegweiser

Im Rahmen unserer Schulgemeinschaft wollen wir Probleme grundsätzlich dort behandeln und lösen, wo sie vielleicht einmal entstehen – bei uns an der Schule, und zwar in erster Linie zwischen den beteiligten Personen.

Dort, wo viele Menschen aufeinander treffen, „menschelt“ es ganz einfach. Da kann es auch einmal sein, dass unterschiedliche Meinungen und Ansichten aufeinander treffen. Selbst wenn Meinungsverschiedenheiten nicht an der Tagesordnung stehen, können sie vor allem dann sehr unangenehm sein, wenn sie Ihr eigenes Kind betreffen.

Zahlreiche Probleme basieren auf Missverständnissen und falschen Informationen. Damit diese nicht gleich „eskalieren“, haben wir Ihnen im Folgenden einige Tipps zusammengestellt, die Sie bitte immer (in dieser Reihenfolge) berücksichtigen.

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  1. Grundsätzlich sollten alle Meinungsverschiedenheiten zwischen Schülerinnen/en, deren Erziehungsberechtigten und Lehrkräften im Wege einer Aussprache an der Schule (nicht per E-Mail!) beigelegt werden. Deshalb wäre es von vornherein falsch, sich sofort an eine nächsthöhere Behörde (z.B. Dienststelle des Ministerialbeauftragten, Kultusministerium) zu wenden! Sie werden dort wieder an die Schule zurückverwiesen, wenn Sie die folgenden Maßnahmen noch nicht ergriffen haben.
  2. Haben Sie oder Ihr Kind schon mit der betreffenden Lehrkraft, mit der Klassenleitung oder deren Stellvertretung gesprochen? Viele Missverständnisse können so am schnellsten aus dem Weg geräumt werden!
  3. Haben Sie oder Ihr Kind schon mit einer Lehrkraft Ihres/seines Vertrauens (z.B. „Verbindungslehrkraft“) gesprochen? Wenn ein Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft nicht möglich erscheint, hilft meist ein (vertrauliches) Gespräch mit einer anderen Lehrkraft weiter. Diese Lehrkraft kann aber nur beraten, das Problem aber nicht lösen!
  4. Gerade bei Fragen und Problemen, die die Schullaufbahn Ihres Kindes betreffen (z.B. wenn bei schlechten Schulleistungen das Wiederholen der Jahrgangsstufe „droht“ oder ein Schulwechsel angedacht wird), empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig unser Beratungsteam (Beratungslehrkraft, Schulpsychologin, Schulsozialarbeit) zu konsultieren.
  5. Sollten diese Gespräche schon stattgefunden haben, können Sie um einen Gesprächstermin mit der Schulleitung und der betreffenden Lehrkraft bitten. Andernfalls wird die Schulleitung Sie wieder an die Lehrkraft verweisen, mit der zunächst über das Problem gesprochen werden muss.
  6. Wenn zwischen Ihnen, der Lehrkraft und der Schulleitung schon ein Gespräch stattgefunden hat und Sie davon überzeugt sind, dass Ihrem Kind und/oder Ihnen nach wie vor Unrecht widerfahren ist, dann können Sie bei der Schule schriftlich eine sogenannte „Aufsichtsbeschwerde“ erheben. Wenngleich Sie hierzu keine besonderen Formalia berücksichtigen müssen, sollten Sie Ihr Anliegen so formulieren, dass daraus auch für die übergeordneten Dienststellen der Sachverhalt eindeutig hervorgeht.
  7. Wenn wir als Schule dieser Aufsichtsbeschwerde nicht abhelfen (können), wird Ihre Beschwerde mit einer Stellungnahme der Schule an den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberbayern-Ost (RSD als MB Wilhelm Kürzeder) zur Entscheidung weitergeleitet.

Wir beraten Sie gerne bei weiteren rechtlichen Fragen!