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EDV-Benutzerordnung – Schüler

Download - EDV-Benutzerordnung

A. Allgemeines

Die Dominik Brunner Realschule Poing gibt sich für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit und ohne Internetzugang die folgende Nutzungsordnung. Diese gilt für die Nutzung von Computern und des Internets durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken. Unter Computer ist im Folgenden jedes Eingabe- und Ausgabegerät zur Datenverarbeitung gemeint. Diese Nutzungsordnung gilt gleichermaßen für eigene Geräte, die mittels Ticketsystem in des Schul-WLAN eingebunden werden.

Wichtiges zur Nutzung privater Geräte

Das Mitbringen und Nutzen privater Computer / Tablets ist nach vorheriger Genehmigung durch die Schule möglich aber grundsätzlich im Sinne einer erfolgreichen Teilhabe am Unterricht nicht notwendig. Alle Schülerinnen und Schüler können auch ohne das Mitbringen  privater Computer vollwertig am Unterrichtsgeschehen teilnehmen.

Das Mitbringen und Nutzen eigener Computer / Tablets geschieht  auf eigenes Risiko. Weder die Schule, noch der Landkreis als Sachaufwandsträger können die Kosten für etwaige Nutzungs-/Schäden oder sonstiger Schäden an den Geräten übernehmen, auch dann nicht, wenn diese unabsichtlich oder durch Dritte verursacht wurden.

B. Regeln für jede Nutzung

1. Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den vorhandenen Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Bei Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hängt die deliktische Verantwortlichkeit von der für die Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht ab (§ 823 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Elektronische Geräte sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet; deshalb sind während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.

2. Anmeldung an den Computerns

Zur Nutzung der Computer ist eine individuelle Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort erforderlich. Nach Beendigung der Nutzung haben sich die Schülerin oder der Schüler am PC bzw. beim benutzten Dienst abzumelden. Für Handlungen im Rahmen der schulischen Internetnutzung sind die jeweiligen Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Das Passwort muss vertraulich behandelt werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer vermutet, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist verpflichtet, dieses der Lehrkraft unverzüglich zu melden. Die Anmeldung von privaten Geräten im WLAN der Schule erfolgt mittels zeitlich beschränktem Ticket. Der Ticket-Code kann jeweils nur einmal und für ein Gerät verwendet werden und wird dem Nutzer eindeutig zugeordnet. Voraussetzung für die Vergabe eines Tickets ist die Anerkennung dieser Nutzungsverordnung.

3. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Dies gilt nicht, wenn Veränderungen auf Anordnung des Systembetreuers durchgeführt werden oder wenn temporäre Veränderungen im Rahmen des Unterrichts explizit vorgesehen sind. Fremdgeräte (beispielsweise Peripheriegeräte wie externe Datenspeicher oder persönliche Notebooks) dürfen nur mit Zustimmung des Systembetreuers, einer Lehrkraft oder aufsichtführenden Person am Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden großer Dateien (etwa Filme) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

4. Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts – sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Verboten ist beispielsweise auch die Nutzung von Online-Tauschbörsen.

5. Protokollierung des Datenverkehrs

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch nach einem halben Jahr gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. In diesem Fall sind die personenbezogenen Daten bis zum Abschluss der Prüfungen und Nachforschungen in diesem Zusammenhang zu speichern. Die Schulleiterin/der Schuleiter oder von ihr/ihm beauftragte Personen werden von ihren
Einsichtsrechten nur stichprobenartig oder im Einzelfall in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen.

6. Nutzung von Informationen aus dem Internet

Die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets ist nur im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zur unterrichtlichen Zwecken zulässig. Die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken ist nicht gestattet. Als schulisch ist ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Beim Herunterladen wie bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

7. Verbreiten von Informationen im Internet

Werden Informationen im bzw. über das Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen beispielsweise digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung des Rechteinhabers auf eigenen Internetseiten verwandt oder über das Internet verbreitet werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten.
Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten dürfen auf den Internetseiten der Schule nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ist dabei die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei Minderjährigen ab der Vollendung des 14. Lebensjahres deren Einwilligung und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Einwilligung kann widerrufen werden. In diesem Fall sind die Daten zu löschen. Für den Widerruf der Einwilligung muss kein Grund angegeben werden. Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit der Verbreitung persönlicher Daten im Internet einhergehen. Weiterhin wird auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Daten hingewirkt.

8. Digitale Schulbücher

Beim Einsatz von Arbeitsheften mit digitalen Zusatzübungen sowie digitalen Schulbüchern gelten folgende Hinweise und Regelungen:

Bei Lernmitteln mit digitalem Zusatzangebot, das eine Lernstandsdatenspeicherung vorsieht, sowie bei digitalen Schulbüchern, die den Schülerinnen und Schülern individuelle Hervorhebungen, Unterstreichungen, Notizen etc. ermöglichen, ist vor der ersten Nutzung eine Registrierung auf der Homepage des jeweiligen Verlages (bzw. in manchen Fällen des Verbandes der Bildungsmedien) durch die Erziehungsberechtigten vorgesehen. Hierfür ist die Eingabe einer privaten E-Mail-Adresse ebenso notwendig wie eine datenschutzrechtliche Einwilligung gegenüber dem Verlag. Die E-Mail-Adresse muss dabei keinen Hinweis auf den Namen Ihres Kindes oder auf den Namen der/des Erziehungsberechtigten enthalten. Zum Schutz der Daten von Schülerinnen und Schülern haben sich die Verlage insbesondere verpflichtet, Daten von Schülerinnen und Schülern

 

  • nicht ohne Einwilligung einer/s Erziehungsberechtigten der Schule zugänglich zu machen,
  • nur im Verhältnis zu der Schülerin/dem Schüler zu nutzen,
  • nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es besteht eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung,
  • nicht zu Werbezwecken zu nutzen,
  • ausschließlich auf verlagseigenen, gesicherten Servern innerhalb des EU/EWR-Bereichs zu verarbeiten.

Ferner haben sich die Verlage verpflichtet,

  • den Erziehungsberechtigten jederzeit Auskunft über die zu der Schülerin/dem Schüler gespeicherten Daten zu erteilen,
  • angelegte Profile und/oder darin abgelegte Daten, insbesondere Aufgabenbearbeitungen und Lernstände, auf Anforderung jederzeit unverzüglich zu löschen und
  • angelegte Profile und/oder darin abgelegte Daten zum Ende eines Schuljahres zu löschen, soweit mit einer/m Erziehungsberechtigten nichts anderes vereinbart ist.

Mit Anerkennung der EDV- Benutzerordnung erklären Sie sich mit dem Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel, gegebenenfalls unter Einschluss einer Lernstandsdatenspeicherung, einverstanden.

C. Zuständigkeiten

1. Verantwortlichkeit der Lehrkräfte

Die Lehrkräfte sind für die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler bei der Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken verantwortlich.

2. Verantwortlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer

Die Schülerinnen und Schüler haben das Internet verantwortungsbewusst zu nutzen. Sie dürfen bei der Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Sie haben die Regelungen der Nutzungsordnung einzuhalten.

D. Schlussvorschriften

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.