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Örtlicher Personalrat

Auf der Grundlage des bayerischen Personalvertretungsgesetzes wird in jeder Dienststelle eine Personalvertretung gewählt. Deren Aufgabe ist es, dass alle die Beschäftigten betreffenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften etc. durchgeführt werden. Weitere Informationen zu Rechten, Pflichten und zur Organisation der Personalräte findet man auf den Seiten des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter „Personalrat“

  • C. Höfer, Vorsitzende
  • S. Engels
  • M. Halser
  • A. Schließer
  • N. Goldmann