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Religionsunterricht

Religionsunterricht

Besuch des katholischen oder evangelischen Religionsunterrichts durch Schülerinnen und Schüler,
die konfessionslos sind oder einer sog. kleineren Religionsgemeinschaft angehören

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
in letzter Zeit sind wiederholt Fragen zum Besuch des katholischen bzw. evangelischen Religionsunterrichts durch Schülerinnen und Schüler aufgetreten, die bekenntnislos sind oder einer sog. kleineren Religionsgemeinschaft angehören. Die Bezeichnung „kleinere Religionsgemeinschaften“ umfasst in diesem Kontext alle Religionsgemeinschaften, für die an den bayerischen Schulen kein Religionsunterricht eingerichtet wird, sowie die Religionsgemeinschaften, für die zwar in einigen Schularten in Bayern Religionsunterricht grundsätzlich eingerichtet ist, dieser aber aufgrund zu geringer Schülerzahlen de facto nur an einigen wenigen Schulen in Bayern tatsächlich auch angeboten werden kann.

In den folgenden Schreiben und Antragsformularen informiert Sie das Kultusministerium über grundlegende Regelungen. Wir bitten Sie um Beachtung!

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